Lebensversicherung: Mit Hilfe der IVA sein Recht durchsetzen

Lebensversicherungen galten lange als wichtigster Bausteine der Altersvorsorge. 58 % derjenigen, die privat vorsorgen, haben eine Police, 33 % haben zwei, 9 % sogar drei Verträge abgeschlossen. So kommt es, dass es Ende 2017 mit rund 84 Millionen Verträgen es mehr Lebensversicherungen als Einwohner in Deutschland gab. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verzeichnete allerdings einen Rückgang um 700.000 im Vergleich zum Vorjahr.

Wegen sinkender Überschüsse und schlechter Renditen schwindet das Vertrauen in Lebensversicherungen. Jeder Vierte Versicherte hat schon einmal eine Police gekündigt, wobei zu niedrige Gewinne und zu hohe Beiträge die häufigsten Beweggründe dafür waren. Fast jeder Dritte möchte sein Geld lieber „besser anlegen“. Wer überlegt, seine Lebensversicherung zu kündigen, sollte das sehr genau abwägen. Oft ist eine Rückabwicklung wegen fehlerhafter Widerspruchsbelehrung die weitaus lukrativere Alternative.

Die IVA, die Internationale Verbraucher Anstalt aus Vaduz, ist der Spezialist für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Die IVA arbeitet auf Grundlage von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs. Danach können Verträge mit einer fehlenden oder fehlerhaften Widerrufsbelehrung vollständig rückabgewickelt werden. Man geht davon aus, dass 60 bis 80 % der Lebensversicherungen aus dem Zeitraum zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 eine solche fehlerhafte Widerspruchsbelehrung enthalten. Diese Verträge können noch heute aufgelöst werden, selbst dann, wenn sie längst gekündigt und ausbezahlt worden sind. Bei der Kündigung einer Police erhält der Kunde lediglich den Rückkaufswert – nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten eine vergleichsweise geringe Summe. Bei einem Widerspruch hingegen bekommt der Versicherungsnehmer sämtliche eingezahlte Prämien zurück. So kann die Rückzahlung doppelt so hoch ausfallen wie der Rückkaufswert.

Es geht also um sehr viel Geld. Daher verwundert es nicht, dass Versicherer es ihren Kunden mit der Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nicht leicht machen und noch nicht einmal vor falschen Behauptungen zurückschrecken. Darauf weist auch die Verbraucherzentrale Hamburg hin und schildert einen Fall, wo sie ein Versicherungsunternehmen wegen Irreführung abmahnen mussten. Das Unternehmen hatte wider besseres Wissen die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages gegenüber einem Kunden schlichtweg abgelehnt, obwohl es nach den Gerichtsurteilen zum Widerspruchsrecht dazu verpflichtet gewesen wäre.

Das Beispiel zeigt wie wichtig es ist, bei einer Rückabwicklung Fachleute zur Seite zu haben, um sein Recht durchzusetzen. Betroffene sollten sich an die IVA wenden und ihre Verträge individuell prüfen lassen. Die Anwälte der IVA sehen die Versicherungsunterlagen durch und geben eine Empfehlung ab, ob es sich im jeweiligen Fall lohnen würde, gegen die Versicherung juristisch vorzugehen. Der Kunde kann dann entscheiden, ob die Anwälte der IVA einen professionellen Widerruf  in die Wege leiten sollen. Bei Erfolg bekommt der Kunde die Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen und den sogenannten Nutzungsersatz, das sind die Zinsen, die die Versicherungsgesellschaft mit seinen Beiträgen erwirtschaftet hat. Die IVA erhält für ihre Dienstleistung eine anteilige Prämie von 23,8 % auf den erzielten Mehrwert –  nicht auf den Rückkaufswert. Für den Kunden ist der Service komplett risikolos, da die IVA auf reiner Erfolgsbasis arbeitet.

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